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LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2002 - L 1 RA 18/01 |
Zitiervorschläge
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. September 2002 - L 1 RA 18/01 (https://dejure.org/2002,55252)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Dessau, 29.11.2000 - S 6 RA 166/99
- LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2002 - L 1 RA 18/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94
Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2002 - L 1 RA 18/01
Voraussetzung für das Vorliegen von Berufsunfähigkeit ist danach zunächst, dass der bisherige Beruf - in der Regel die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, von der auch bei einer kurzfristigen Ausübung auszugehen ist, wenn sie zugleich die qualitativ höchste im Versicherungsverlauf gewesen ist (Bundessozialgericht, Urteil vom 14. September 1995, 5 RJ 50/94, in: SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50) - nicht mehr ausgeübt werden kann. - BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84
Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2002 - L 1 RA 18/01
Zugemutet werden konnten nach § 43 Abs. 2 SGB VI einem Versicherten grundsätzlich alle von ihm nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren Tätigkeiten, die nach ihrer Wertigkeit dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (BSGE 59, 201).